Forschung: Ingo und Waltraud Pauler Fonds

 Ingo und Waltraud Pauler 

Was ist der Ingo und Waltraud Pauler Fonds?

Der AG ARK-Forschungsfonds, benannt nach dem Begründer der AG ARK Dipl. Ing. Ingo Pauler (†), langjährigem ersten Vorsitzenden und Ehrenmitglied der DGHT a.D. und seiner Frau, fördert Forschungsprojekte, die die Amphibien- und Reptilienmedizin weiterführen, Grundlagenforschung sowie tiermedizinische Forschungsprojekte, die zur Optimierung bestehender Therapien und Techniken führen.
Der Fonds wird aus Rücklagen und Gewinnen der AG ARK sowie Spenden bestückt. 
Spendenkonto: 
AG ARK, Santander Bank Hamburg, 
BLZ 50033300, Kontonummer 2974838500,
IBAN: DE05500333002974838500, BIC: SCFBDE33XXX,
Verwendungszweck: IWP Fonds

Wer kann die Förderung beantragen und wie?

Die Beantragung von Fördermitteln steht DGHT/AG ARK-Mitgliedern offen und erfolgt gemäß der Kommissionsordnung des Ingo und Waltraud Pauler-Fonds (siehe unten).



Welche Projekte wurden/werden bisher gefördert?


2023

„Vorkommen und Isolierung von Ophidiomyces ophidiicola bei wildlebenden Schlangen aus unterschiedlichen Habitaten in Deutschland“ Weiterführung des Projektes „Verbreitung von Ophidiomyces ophidiicola bei wildlebenden Schlangen aus unterschiedlichen Habitaten in Deutschland“ von 2022

Antragssteller: 

1. Rachel E. Marschang, PD Dr. med. vet.

Dipl. ECZM (Herpetology), Dipl. ECVM, FTÄ Mikrobiologie, ZB Reptilien Mitglied der DGHT/AGARK 

Laboklin GmbH 

Steubenstraße 4 

97688 Bad Kissingen 

[email protected]

2. Lisa Schüler

Laboklin GmbH  

Steubenstraße 4 

97688 Bad Kissingen 

[email protected]

Fördersumme: € 5.000,--

 

„Ernährung und Haltungsparameter als potenzielle Einflussgrößen auf Endoparasitosen bei Streifenköpfigen Bartagamen (Pogona vitticeps) mit Schwerpunkt auf Flagellateninfektionen.“ 

Antragsteller: 

Julia Ulrich, PD Dr.med.vet. Petra Kölle (Betreuerin), Hermann Kempf 

Fördersumme: € 3.500,--


2022

Antrag von: 1. Rachel E. Marschang, PD Dr. med. vet. Dipl. ECZM (Herpetology), FTÄ Mikrobiologie, ZB Reptilien Mitglied der DGHT/AGARK Laboklin GmbH Steubenstraße 4 97688 Bad Kissingen [email protected]

2. Lisa Schüler Laboklin GmbH Steubenstraße 4 97688 Bad Kissingen [email protected]

3. Michael Pees, Prof. Dr. med. vet. Dipl. ECZM (Avian and Herpetology), ZB Reptilien Bünteweg 9 30559 Hannover 

[email protected]

4. Sigrid Lenz, Dr. rer. nat. Hüffesheimerstraße 51a 55545 Bad Kreuznach [email protected]

5. Daniel Renner Am Lerchenfeld 2 94140 Ering 

6. Thomas Lindner Hallstraße 7 92318 Neumarkt i.d. Opf 

7. Matthias Jurczyk Heinrich-Held-Straße 14 55543 Bad Kreuznach [email protected]

Beteiligtes Labor: Laboklin GmbH & Co. KG Steubenstraße 4 97688 Bad Kissingen

Forschungsprojekt: „Verbreitung von Ophidiomyces ophidiicola bei wildlebenden Vipern aus unterschiedlichen Habitaten in Deutschland“

Dieses Forschungsprojekt wird mit einer Fördersumme in Höhe von € 3.500,-- unterstützt.

 

Antrag von Carolin Eichert*, Henrik Krehenwinkel, Michael Veith & Stefan Lötters

Universität Trier, Biogeographie, Universitätsring 15, 54296 Trier 

Forschungsprojekt: „Darmparasiten und intestinales Mykobiom von Hybrid- und autochthonen Mauereidechsen (Podarcis muralis)“

Dieses Forschungsprojekt wird mit einer Fördersumme in Höhe von € 1.200,-- unterstützt.



2021

1.Antrag von Frau Julia Frankenberger, Ludwig-Maximilian-Universität München unter Betreuung von:

Frau Petra Kölle, PD Dr. med. vet., FTÄ für Reptilien, FTÄ für Fische inkl. Teilgebietsbezeichnung Zierfische, Zusatzbezeichnung „Ernährungsberatung (Kleintier), Oberärztin Ernährungsberatung und Exoten

Forschungsprojekt „Wachstumskurve bei griechischen Landschildkröten (Testudo hermanni boettgeri)

Dieses Forschungsprojekt ist Teil der Dissertation von Frau Julia Frankenberger und wird mit einer Fördersumme in Höhe von € 1.500,-- unterstützt.

 

2. Antrag von Herrn Gregor Geisler, med. vet., Labor für klinische Diagnostik, Bad Kissingen unter der Betreuung von:

Herrn Michael Pees, Prof. Dr. med. vet., Dipl. ECZM (Herpetology), Dipl. ECZM (Avian Klinik für Reptilien, Veterinärmedizinsiche Fakultät, Universität Leipzig

Frau Rachel E. Marschang: , PD Dr. med. vet., Dipl. ECZM (Herpetology), FTÄ Mikrobiologie, ZB Reptilien,Laboklin GmbH & Co. KG, Labor für klinische Diagnostik, Bad Kissingen

Herrn Christoph Leineweber, Dr. med. vet. Laboklin GmbH & Co. KG, Labor für klinische Diagnostik, Bad Kissingen

Frau Sabine Öfner, med. vet., FTÄ Reptilien, Auffangstation für Reptilien München e.V., München

Forschungsprojekt „Pilotstudie zur Etablierung von Vergleichswerten von Vitaminen und Mineralstoffen (Vitamin D, Calcium, Magnesium, anorg. Phosphat) im Blut gesunder Schildkröten unter Berücksichtigung von Haltung, Fütterung und Jahreszeit“

Zusammenfassung: Erkrankungen, die durch Vitamin- und Mineralstoffmangel bzw. -überversorgung ausgelöst werden, sind mit Ausnahme des Metabolic bone disease (MBD)-Komplexes und der Hypo- und Hypervitaminose A bei Reptilien und insbesondere bei Schildkröten bisher noch wenig erforscht. Auch darüber, wie sich die Haltung, Fütterung und auch die Jahreszeit gerade bei der Freilandhaltung auf die Werte im Blut auswirken, ist noch wenig bekannt. Ziel dieses Projektes ist es daher, Vergleichswerte zu etablieren, die die Spezies, die Haltungsbedingungen und die Jahreszeit der Probenentnahme berücksichtigen. Des Weiteren soll untersucht und beschrieben werden, wie sich die Parameter im jahreszeitlichen Verlauf verändern und ob signifikante Unterschiede zwischen verschiedenen Schildkrötenarten bestehen. Auch mögliche Korrelationen zwischen den Konzentrationen an Vitamin D3, Calcium, Phosphat und Magnesium sollen untersucht werden. Hierfür sollen je 40 Griechische Landschildkröten (Testudo hermanni) sowie Rotwangenschmuckschildkröten (Trachemys scripta elegans) im Zeitraum von April bis November alle zwei Monate beprobt werden. Aus den gewonnenen Proben (Lithium-Heparin-Plasma) soll dann mit standardisierter Methodik Vitamin D3, Gesamtcalcium, Magnesium und anorganisches Phosphat bestimmt werden. Die Ergebnisse sollen unter anderem aufzeigen, wie sich die Vitamin D3-Konzentration im Laufe des Jahres verändert. Bezüglich der Magnesiumversorgung bei Reptilien, und der Bedeutung dieses Minerals im Komplex der MBD sowie anderen Calciumstoffwechselstörungen ist bisher noch wenig bekannt. Erste Vergleichswerte und Erkenntnisse, wie sich Magnesium im Laufe des Jahres und unter unterschiedlichen Haltungs- und Fütterungsbedingungen verhält, sollen dabei helfen, mögliche Mangelerscheinungen auch bei Reptilien besser erkennen und behandeln zu können. Zusätzlich könnten die Daten als Grundlage bzw. Messparameter in weiteren Studien zur Optimierung der Haltungsbedingungen und Ernährung von Schildkröten hilfreich sein sowie als Grundlage für therapeutische Maßnahmen. 

Dieses Forschungsprojekt ist Teil der Dissertation von Herrn Gregor Geisler und wird mit einer Fördersumme in Höhe von € 3.500,-- unterstützt.


2020 

 1. Antrag von Carolin Eichert, Henrik Krehenwinkel, Michael Veit und Stefan Lötters: 

Zur Fitness der Hybriden verschiedener Mauereidechsen-Linien – eine vorläufige vergleichende Studie zum Parasitenbefall und Darmmikrobiom 

In dieser Studie soll untersucht werden, ob Hybride aus unterschiedlichen genetischen Linien/Lokalformen der in Europa verbreiteten Mauereidechse eine größere gesundheitliche Widerstandsfähigkeit als reinerbige autochthone Mauereidechsen zeigen. Dazu werden die vorhandenen Ekto- und Endoparasiten qualitativ und quantitativ bestimmt sowie eine Bestandaufnahme des vorhandenen Darmmikrobioms (Bakterien und Pilze) über Metabarcoding vorgenommen. 

Die beantragte Fordersumme von 2000.- Euro wird zur Verfügung gestellt. 

 

2. Antrag von Katja Schönbächler und Dr. Stefan Hoby: 

Untersuchungen zum Gesundheitszustand von europäischen Sumpfschildkröten (Emys orbicularis) in der Schweiz 

Die Untersuchungen zum Gesundheitszustand umfassen Parasitologie, bildgebende Verfahren, Blutuntersuchungen und PCR auf wichtige Krankheitserreger wie Herpes-, Ranavirus und Mycoplasma agassizii. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für ein standardisiertes Protokoll bilden, nach dem alle auszuwildernden Tiere zu untersuchen sind, damit sie keine Gefahr für die wildlebenden Bestände darstellen. 

Die beantragte Fördersumme von 3000.- Euro wird zur Verfügung gestellt. 

 

2019

 „Der Respirationstrakt der Bartagame“ Dieses Forschungsprojekt ist Teil der Dissertation von Frau Kathrin Reiners unter der Betreuung von Frau Dr. Karina Mathes“ in der Klinik für Heimtiere, Reptilien, Zier- und Wildvögel der Tierärztlichen Hochschule Hannover stattfinden.
Beteiligte Personen: Frau Kathrin Reiners, TiHo, Dr. Karina Mathes, Tierärztin, Fachtierärztin für Reptilien, ZB Reptilien und Amphibien, Leiterin der Abteilung für Reptilien und Amphibien der Klinik für Heimtiere, Reptilien, Zier- und Wildvögel der Tierärztlichen Hochschule Hannover, Dipl. ECZM (Herpetology) Institut: Prof. Dr. Michael Fehr, Klinik für Heimtiere, Reptilien, Zier- und Wildvögel der Tierärztlichen Hochschule Hannover
€ 3.000,--


2018 

Stress und geeignete Nachweismethoden in verschiedenen Haltungssystemen am Beispiel des Königspython (Python regius) Dieses Forschungsprojekt ist Teil der Dissertation von Frau Tina Hollandt, Auffangstation für Reptilien e.V. ; Betreuer:  Dr. Markus Baur, Auffangstation für Reptilien e.V., Dr. Caroline Wöhr, Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München, Institut: Prof. Dr. Dr. Michael Erhard Lehrstuhl für Tierschutz, Verhaltenskunde, Tierhygiene und Tierhaltung, € 3.000


2017 

Pilotstudie zur Etablierung von Referenzwerten zur Diagnostik von Schilddrüsenerkrankungen bei Land- und Wasserschildkröten. Dieses Forschungsprojekt ist Teil der Dissertation von Herrn Christoph Leineweber unter der Betreuung von Frau Dr. Karina Mathes und Frau Dr. Rachel Marschang. Beteiligte Personen: Anke C. Stöhr, med. vet., ZB Reptilien; Sabine Öfner, med. vet., FTÄ Reptilien, Auffangstation für Reptilien, München e.V.; Rachel E Marschang, PD Dr. med. vet., Dipl. ECZM (Herpetology), FTÄ Mikrobiologie, ZB Reptilien Laboklin GmbH & Co. KG, Bad Kissingen; Karina Mathes, Dr. med. vet., Dipl. ECZM (Herpetology), ZB Reptilien, Clinic for Small Mammals, Reptiles, and Birds, University of Veterinary Medcine Hannover, Foundation Hannover; Christoph Leineweber, med. vet. Laboklin GmbH & Co. KG, Bad Kissingen mit 3500€


2016 

Etablierung der Elektrokardiographie als klinisches Diagnostikum und im Rahmen des Narkosemonitorings bei Streifenköpfigen Bartagamen (Pogona vitticeps) –Nachantrag- Tatjana Franziska Heyduck, Prof. Dr. Rüdiger Korbel Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische, Zentrum für Klinische Tiermedizin, Tierärztliche Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München mit 556 €


Antrag auf Drittmittel eines Tierversuchsprojektes zwecks Analgesiewirkung in X.laevis – Folgeantrag- Dr. Alexa Hagedorn, Universität Ulm; Dr. Christine Baumgartner, Klinikum rechts der Isar, München; Hermann Kempf, Exotenpraxis Augsburg 3364 €


2015 

Untersuchung von bestimmten Pathogenen Mikroorganismen in freilebenden Populationen von Amphibien und Landschildkötenarten in Griechenland: Dr. Panayotis Azmanis, Dr. Rachel Marschang mit 1500 €


Etablierung der Elektrokardiographie als klinisches Diagnostikum und im Rahmen des Narkosemonitorings bei Streifenköpfigen Bartagamen (Pogona vitticeps): Tatjana Franziska Heyduck, Prof. Dr. Rüdiger Korbel, Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische, Zentrum für Klinische Tiermedizin, Tierärztliche Fakultät der LMU München mit 2110 €


Antrag auf Drittmittel für Teil II eines Tierversuchsprojektes zwecks Analgesiewirkung in X.laevis Dr. Alexa Hagedorn, Universität Ulm, Dr. Christine Baumgartner, Klinikum rechts der Isar, MünchenHermann Kempf, Exotenpraxis Augsburg mit 1300 €


2014 Antibiotika-resistente Enterobacteriaceae, Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter baumannii bei importierten Reptilienspezies: Franziska Unger, Dr. Tobias Eisenberg Institut für Hygiene und Infektionskrankheiten der Tiere, Gießen mit 3000 €


2013 

Etablierung einer Nachweismethode und Charakterisierung von IBD-assoziierten Arenaviren bei Boas und Pythons in DeutschlandPD: Dr. Rachel Marschang, Universität Hohenheim mit 3000 €


Ermittlung physiobiologischer Parameter zur Erkennung von Schmerz für eine gezielte Etablierung geeigneter Dosierungsangaben für die therapeutische Analgesie bei Amphibien: Dr. Alexa Hagedorn, Universität Ulm, Dr. Christine Baumgartner, Klinikum rechts der Isar, München, H.Kempf, Exotenpraxis Augsburg mit 2000 €


2012 


Molekulare Identifizierung häufig vorkommender Flagellatenarten aus Kotproben von Landschildkröten und Bartagamen: Nikola Pantchev, IDEXX Vet Med Labor GmbH, Dr. Barbara Richter, Universität Wien mit 2450 €


Kommissionsordnung „Ingo-und-Waltraud-Pauler-Fonds“ (Überarbeitete Fassung vom 27.02.2021)


§ 1 Präambel

Die Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienkrankheiten der DGHT fördert im Rahmen ihrer AG-spezifischen Möglichkeiten die Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung von Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus werden Projekte zur Grundlagenforschung unterstützt. Durch Publikationen in „Salamandra“, „Mertensiella“ und „elaphe“ sowie durch Vorträge auf DGHT-Tagungen (inkl. Veröffentlichung von Tagungsbänden) und der HP www.agark.de werden diese geförderten Projekte bekannt gemacht.


§ 2 Zielsetzung

(1) Die AG ARK errichtet zur Unterstützung der tiermedizinischen Grundlagenforschung den „Ingo-und-Waltraud-Pauler-Fonds“, im Folgenden „IWP“ genannt, für die Weiterentwicklung der Amphibien- und Reptilientiermedizin.

(2) Der „IWP-Fonds“ dient vor allem den Zielen der Optimierung der tiermedizinischen Versorgung von Amphibien und Reptilien.

Durch den „IWP-Fonds“ werden nur Forschungsprojekte gefördert, die diese

Ziele eindeutig zum Inhalt haben und deren Verwirklichung dienen. Dies sind:

(a) Grundlagenforschung, die zu neuen Erkenntnissen führen, oder

(b) tiermedizinische Forschungsprojekte, die zur Optimierung bestehender Therapien und Techniken führen.


§ 3 Fondsbildung

(1) Die AG ARK bestückt den Fonds alljährlich mit Mitteln aus Rücklagen und Tagungsgewinnen, sofern verfügbar, zur Verwendung im Folgejahr.

(2) Die konkrete Höhe der Fördermittel, die für den Fonds im Folgejahr zur Verfügung

stehen, beschließen Koordinator/in und Fachbeirat der AG ARK jährlich im Dezember.

(3) Allgemein nutzbare oder projektgebundene Spenden von DGHT-Mitgliedern oder

außenstehenden Sponsoren ergänzen die Fondsmittel. Dazu werden auch gezielt Mittel von der Industrie eingeworben.


§ 4 Ausschreibung und Beantragung der Fondsmittel

(1) Die Ausschreibung mit Benennung der Gesamtfördersumme erfolgt jeweils bis Oktober eines Jahres für das folgende Jahr in „elaphe“ und der HP der DGHT und der AG ARK.

(2) Anträge auf Förderung aus dem Fonds können – ausschließlich per E-Mail mit dem

Antrag als einzelnes PDF-Dokument – bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr

über die/den Koordinator/in der AG ARK gestellt werden ([email protected]). Grundsätzlich müssen Projektanträge für den „IWP-Fonds“ in deutscher Sprache erfolgen. Eine

Ausnahme kann in begründeten Fällen (z. B. Antragsteller stammt aus einem nicht

deutschsprachigen Land) gewährt werden.

(3) Nur Mitglieder der DGHT/AGARK können Antragsteller sein. Das beantragte Projekt muss mit den allgemeinen Aufgaben und Zielen der DGHT/AG ARK vereinbar sein. Aus dem Antrag muss die Zielsetzung der Arbeit und die Methodik klar hervorgehen. Anträge müssen einen Zeit- und Arbeitsplan beinhalten sowie die geplante Verwendung der beantragten Fördermittel (z. B. Geräteanschaffung, Verbrauchsmaterial, Reisekosten) detailliert darstellen. Bei der Antragstellung sind außerdem die unter § 5 genannten Richtlinien zu berücksichtigen. Der im Antrag aufgeführte Zeitplan ist einzuhalten, und darf im Ausnahmefall und nach Rücksprache um 30% von der anberaumten Dauer abweichen. Sofern der Projektabschluss nicht innerhalb des bereits erweiterten Zeitrahmens erfolgt, behält sich die AG ARK eine Rückabwicklung der bereits gezahlten Forschungsgelder vor.

(4) Bei Forschungsprojekten, die zur Erlangung akademischer Grade genutzt werden sollen

(Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen), müssen der Kandidat und der Betreuer

der Arbeit als gemeinsame Antragsteller in Erscheinung treten, auch wenn die beantragten

Fördermittel ausschließlich vom Kandidaten genutzt werden. Mindestens einer dieser

Antragsteller muss in diesem Fall DGHT/AG ARK-Mitglied sein.

(5) Der Antrag kann sich auf Prozentsätze bis zum Gesamtvolumen der ausgeschriebenen

Fondsmittel beziehen. Unbedingt müssen eingesetzte Eigenmittel und anderweitige

Fördermittel (Drittmittel) für das jeweilige Vorhaben benannt werden.

(6) Wenn im Rahmen des beantragten Projektes Geräte angeschafft werden (z. B.

Messgeräte, medizinische Bestecke etc.), bleiben diese Eigentum der AG ARK und müssen in der Regel nach Beendigung des Projektes unaufgefordert an die/den Koordinator/in übermittelt werden. 

(7) Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, ob das tiermedizinische Forschungsprojekt die Kriterien eines Tierversuches erfüllt und ein entsprechender Tierversuchsantrag ist der Bewerbung beizulegen. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, ob diese Genehmigungen beantragt wurden oder noch werden. Im Idealfall liegt die Bewilligung bereits vor.


§ 5 Richtlinien der Projektförderung

Für im „IWP-Fonds“ beantragte Projekte sollte mindestens eine (vorzugsweise

mehrere) der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

(1) Es handelt sich um physiologische, anatomische oder biochemische Grundlagenforschung zum Grundverständnis der untersuchten Arten, sofern es nicht dem Förderschwerpunkt des „IWP-Fonds“ entspricht.

(2) Es handelt sich um Grundlagenforschung pathologischer Prozesse.

(3) Es handelt sich um die Erforschung von Risiken und Nebenwirkungen von Therapien.

(4) Es handelt sich um die Erforschung neuer therapeutischer Ansätze in der tiermedizinischen Betreuung von Reptilien und Amphibien.

(5) Moderne diagnostische Instrumente werden zur Diagnosefindung herangezogen und erprobt.

(6) Es werden neue chirurgische Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Versorgung untersucht.

(7) Es handelt sich um Untersuchung zu Infektionserkrankungen, deren Verbreitung, Infektionsrisiken und Zoonose Charakter.

(8) Es handelt sich um Untersuchungen zur Verbesserung von Haltung und Ernährung.

(9) Es handelt sich um Untersuchungen zu allgemeinen Prophylaxe Maßnahmen (z.B. Impfungen).

(10) Aus dem Antrag sollte hervorgehen, welche Bedeutung das Projekt für die praktische tiermedizinische Versorgung von Amphibien und Reptilien hat.


§ 6 Vergabe der Fördermittel

(1) Über die gestellten Anträge wird jeweils bis zum 31. März durch die Gutachterkommission entschieden.

(2) Die Auszahlung zugesprochener Fondsmittel auf der Basis eines Fördervertrages

zwischen der AG ARK und dem Begünstigten erfolgt jeweils bis zum 30. April des Jahres.

Nach Unterschrift des Antragsstellers erfolgt in der Regel zunächst die Überweisung von

zwei Dritteln des Förderbetrages. Ein Drittel des Förderbetrages wird bis zur Erfüllung der

beiden folgenden Bedingungen zurückgehalten:

- Eine kurze, allgemeinverständliche Vorstellung (maximal 1-2 Druckseiten) des geplanten

Projekts in der Zeitschrift „elaphe“ ist erfolgt bzw. der Beitrag ist eingereicht.

- Die vorläufigen Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden auf einer AG-ARK-Tagung als Vortrag mit entsprechender schriftlicher Zusammenfassung vorgestellt, ebenso das Abschlussergebnis nach Projektende.



§ 7 Entscheidungsfindung über die Fondsvergabe

(1) Zur Entscheidungsfindung über die gestellten Anträge wird eine beratende

Gutachterkommission aus 4 Tierärzten/Wissenschaftlern gebildet, die durch den Fachbeirat dauerhaft einberufen wird. Den Vorsitz der Kommission übernimmt das Mitglied des Fachbeirates das für den Sektor „Wissenschaft“ zuständig ist. Sofern ein Kommissionsmitglied ausscheidet, wird dies nach Entscheidung des Fachbeirates ersetzt. Bei der Begutachtung stehen wissenschaftliche Qualität und praktische Durchführbarkeit des Förderprojektes im Vordergrund.

(2) Mitglieder der Gutachterkommission können Fachwissenschaftler sein, die nicht in jedem

Falle Mitglieder der DGHT sein müssen. Sie werden vom Fachbeirat der AG ARK berufen und in „elaphe“ vorgestellt.

(3) Bei Entscheidungen über Anträge, die von einem Kommissionsmitglied selbst oder einer

Person aus dessen Mitarbeiter-Schüler-Klientel stammen (dies schließt auch ein Co-

Betreuungsverhältnis ein), enthält sich dieses Kommissionsmitglied der Teilnahme an der

Bewertung. Die Gutachterkommission entscheidet mit einfacher Mehrheit über ihre

Bewertungsreihenfolge. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Kommissionsvorsitzenden.

(4) Die Empfehlung der Gutachterkommission, die vom Kommissionsvorsitzenden dem Fachbeirat unterbreitet wird, muss mehrheitlich vom Fachbeirat bestätigt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kommissionsvorsitzenden. 


(5) Ablehnungsgründe für Anträge sind auf jeden Fall Zielsetzungen, die mit den Aufgaben

und Zielen der DGHT/AG ARK unvereinbar sind. Werden später Vorkommnisse bekannt, die

gegebenenfalls das Ansehen der DGHT schädigen, sind bereits gezahlte Fondsmittel

erstattungspflichtig.


§ 8 Veröffentlichung der fondsgeförderten Projektergebnisse

(1) Wie die Ausschreibung, so erfolgt auch die jährliche Bekanntgabe der vergebenen

Fondsmittel für die einzelnen Projekte mit ihren Bearbeitern durch den

Kommissionsvorsitzenden in „elaphe“.

(2) Die Publikation zumindest relevanter Teile der Ergebnisse fondsgeförderter Projekte

muss im Rahmen der AG-ARK-Tagung inklusive einer ausführlichen Zusammenfassung im Tagungsband erfolgen. Umfangreiche akademische Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen usw.) müssen gegebenenfalls in Form und Umfang angepasst werden. Da die DGHT über keine eigenen tiermedizinischen Fachzeitschriften verfügt, soll die

Originalarbeit in einer externen Spezialzeitschrift veröffentlicht und gleichzeitig eine

allgemein verständliche Version der Publikation für „elaphe“ eingereicht werden. Bereits im Förderantrag muss die angestrebte Plattform zur Veröffentlichung genannt sein. Über die Art und Weise der Publikation verständigt sich der jeweilige Kommissionsvorsitzende mit dem

Koordinator/Koordinatorin der AG ARK der die Festlegung dem DGHT Präsidium zur Genehmigung unterbreitet. 

(3) Erfüllt ein Begünstigter seine Pflicht zur Rechenschaftslegung über sein Projekt in der

vereinbarten Weise nicht termingerecht, ist er nach Maßgabe des Fachbeirates für die

in Anspruch genommenen Mittel ersatzpflichtig. Im Falle des Scheiterns eines geförderten

Projektes aus Gründen, die nicht im Verschulden des Begünstigten liegen, muss der

Begünstigte die Gründe durch eine Stellungnahme in „elaphe“ erläutern

Die Arbeitsgemeinschaft Amphibien- und Reptilienkrankheiten der DGHT fördert im Rahmen ihrer AG-spezifischen Möglichkeiten die Verbesserung der tiermedizinischen Versorgung von Amphibien und Reptilien. Darüber hinaus werden Projekte zur Grundlagenforschung unterstützt. Durch Publikationen in „Salamandra“, „Mertensiella“ und „elaphe“ sowie durch Vorträge auf DGHT-Tagungen (inkl. Veröffentlichung von Tagungsbänden) und der HP www.agark.de werden diese geförderten Projekte bekannt gemacht.


§ 2 Zielsetzung

(1) Die AG ARK errichtet zur Unterstützung der tiermedizinischen Grundlagenforschung den „Ingo-und-Waltraud-Pauler-Fonds“, im Folgenden „IWP“ genannt, für die Weiterentwicklung der Amphibien- und Reptilientiermedizin.

(2) Der „IWP-Fonds“ dient vor allem den Zielen der Optimierung der tiermedizinischen Versorgung von Amphibien und Reptilien.

Durch den „IWP-Fonds“ werden nur Forschungsprojekte gefördert, die diese

Ziele eindeutig zum Inhalt haben und deren Verwirklichung dienen. Dies sind:

(a) Grundlagenforschung, die zu neuen Erkenntnissen führen, oder

(b) tiermedizinische Forschungsprojekte, die zur Optimierung bestehender Therapien und Techniken führen.


§ 3 Fondsbildung

(1) Die AG ARK bestückt den Fonds alljährlich mit Mitteln aus Rücklagen und Tagungsgewinnen, sofern verfügbar, zur Verwendung im Folgejahr.

(2) Die konkrete Höhe der Fördermittel, die für den Fonds im Folgejahr zur Verfügung

stehen, beschließen Koordinator/in und Fachbeirat der AG ARK, in Abstimmung mit dem DGHT Präsidium, jeweils im Herbst.

(3) Allgemein nutzbare oder projektgebundene Spenden von DGHT-Mitgliedern oder

außenstehenden Sponsoren ergänzen die Fondsmittel. Dazu werden auch gezielt Mittel von der Industrie eingeworben.


§ 4 Ausschreibung und Beantragung der Fondsmittel

(1) Die Ausschreibung mit Benennung der Gesamtfördersumme erfolgt jeweils bis Oktober eines Jahres für das folgende Jahr in „elaphe“ und der HP der DGHT und der AG ARK.

(2) Anträge auf Förderung aus dem Fonds können – ausschließlich per E-Mail mit dem

Antrag als einzelnes PDF-Dokument – bis zum 31.12. eines Jahres für das folgende Jahr

über die/den Koordinator/in der AG ARK gestellt werden ([email protected]). Grundsätzlich müssen Projektanträge für den „IWP-Fonds“ in deutscher Sprache erfolgen. Eine

Ausnahme kann in begründeten Fällen (z. B. Antragsteller stammt aus einem nicht

deutschsprachigen Land) gewährt werden.

(3) Nur Mitglieder der DGHT/AGARK können Antragsteller sein. Das beantragte Projekt muss mit den allgemeinen Aufgaben und Zielen der DGHT/AG ARK vereinbar sein. Aus dem Antrag muss die Zielsetzung der Arbeit und die Methodik klar hervorgehen. Anträge müssen einen Zeit- und Arbeitsplan beinhalten sowie die geplante Verwendung der beantragten Fördermittel (z. B. Geräteanschaffung, Verbrauchsmaterial, Reisekosten) detailliert darstellen. Bei der Antragstellung sind außerdem die unter § 5 genannten Richtlinien zu berücksichtigen. Der im Antrag aufgeführte Zeitplan ist einzuhalten, und darf im Ausnahmefall und nach Rücksprache um 30% von der anberaumten Dauer abweichen. Sofern der Projektabschluss nicht innerhalb des bereits erweiterten Zeitrahmens erfolgt, behält sich die AG ARK eine Rückabwicklung der bereits gezahlten Forschungsgelder vor.

(4) Bei Forschungsprojekten, die zur Erlangung akademischer Grade genutzt werden sollen

(Diplomarbeiten, Dissertationen und Habilitationen), müssen der Kandidat und der Betreuer

der Arbeit als gemeinsame Antragsteller in Erscheinung treten, auch wenn die beantragten

Fördermittel ausschließlich vom Kandidaten genutzt werden. Mindestens einer dieser

Antragsteller muss in diesem Fall DGHT/AG ARK-Mitglied sein.

(5) Der Antrag kann sich auf Prozentsätze bis zum Gesamtvolumen der ausgeschriebenen

Fondsmittel beziehen. Unbedingt müssen eingesetzte Eigenmittel und anderweitige

Fördermittel (Drittmittel) für das jeweilige Vorhaben benannt werden.

(6) Wenn im Rahmen des beantragten Projektes Geräte angeschafft werden (z. B.

Messgeräte, medizinische Bestecke etc.), bleiben diese Eigentum der AG ARK und müssen in der Regel nach Beendigung des Projektes unaufgefordert an die/den Koordinator/in übermittelt werden. 

(7) Aus dem Antrag muss klar hervorgehen, ob das tiermedizinische Forschungsprojekt die Kriterien eines Tierversuches erfüllt und ein entsprechender Tierversuchsantrag ist der Bewerbung beizulegen. Aus dem Antrag muss eindeutig hervorgehen, ob diese Genehmigungen beantragt wurden oder noch werden. Im Idealfall liegt die Bewilligung bereits vor.


§ 5 Richtlinien der Projektförderung

Für im „IWP-Fonds“ beantragte Projekte sollte mindestens eine (vorzugsweise

mehrere) der folgenden Bedingungen erfüllt sein:

(1) Es handelt sich um physiologische, anatomische oder biochemische Grundlagenforschung zum Grundverständnis der untersuchten Arten, sofern es nicht dem Förderschwerpunkt des „IWP-Fonds“ entspricht.

(2) Es handelt sich um Grundlagenforschung pathologischer Prozesse.

(3) Es handelt sich um die Erforschung von Risiken und Nebenwirkungen von Therapien.

(4) Es handelt sich um die Erforschung neuer therapeutischer Ansätze in der tiermedizinischen Betreuung von Reptilien und Amphibien.

(5) Moderne diagnostische Instrumente werden zur Diagnosefindung herangezogen und erprobt.

(6) Es werden neue chirurgische Ansätze zur Verbesserung der medizinischen Versorgung untersucht.

(7) Es handelt sich um Untersuchung zu Infektionserkrankungen, deren Verbreitung, Infektionsrisiken und Zoonose Charakter.

(8) Es handelt sich um Untersuchungen zur Verbesserung von Haltung und Ernährung.

(9) Es handelt sich um Untersuchungen zu allgemeinen Prophylaxe Maßnahmen (z.B. Impfungen).

(10) Aus dem Antrag sollte hervorgehen, welche Bedeutung das Projekt für die praktische tiermedizinische Versorgung von Amphibien und Reptilien hat.


§ 6 Vergabe der Fördermittel

(1) Über die gestellten Anträge wird jeweils bis zum 31. März durch die Gutachterkommission entschieden.

(2) Die Auszahlung zugesprochener Fondsmittel auf der Basis eines Fördervertrages

zwischen der AG ARK und dem Begünstigten erfolgt jeweils bis zum 30. April des Jahres.

Nach Unterschrift des Antragsstellers erfolgt in der Regel zunächst die Überweisung von

zwei Dritteln des Förderbetrages. Ein Drittel des Förderbetrages wird bis zur Erfüllung der

beiden folgenden Bedingungen zurückgehalten:

- Eine kurze, allgemeinverständliche Vorstellung (maximal 1-2 Druckseiten) des geplanten

Projekts in der Zeitschrift „elaphe“ ist erfolgt bzw. der Beitrag ist eingereicht.

- Die vorläufigen Ergebnisse der Forschungsarbeiten werden auf einer AG-ARK-Tagung als Vortrag mit entsprechender schriftlicher Zusammenfassung vorgestellt, ebenso das Abschlussergebnis nach Projektende.



§ 7 Entscheidungsfindung über die Fondsvergabe

(1) Zur Entscheidungsfindung über die gestellten Anträge wird eine beratende

Gutachterkommission aus 4 Tierärzten/Wissenschaftlern gebildet, die durch den Fachbeirat dauerhaft einberufen wird. Den Vorsitz der Kommission übernimmt das Mitglied des Fachbeirates das für den Sektor „Wissenschaft“ zuständig ist. Sofern ein Kommissionsmitglied ausscheidet, wird dies nach Entscheidung des Fachbeirates ersetzt. Bei der Begutachtung stehen wissenschaftliche Qualität und praktische Durchführbarkeit des Förderprojektes im Vordergrund.

(2) Mitglieder der Gutachterkommission können Fachwissenschaftler sein, die nicht in jedem

Falle Mitglieder der DGHT sein müssen. Sie werden vom Fachbeirat der AG ARK berufen und in „elaphe“ vorgestellt.

(3) Bei Entscheidungen über Anträge, die von einem Kommissionsmitglied selbst oder einer

Person aus dessen Mitarbeiter-Schüler-Klientel stammen (dies schließt auch ein Co-

Betreuungsverhältnis ein), enthält sich dieses Kommissionsmitglied der Teilnahme an der

Bewertung. Die Gutachterkommission entscheidet mit einfacher Mehrheit über ihre

Bewertungsreihenfolge. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Kommissionsvorsitzenden.

(4) Die Empfehlung der Gutachterkommission, die vom Kommissionsvorsitzenden dem Fachbeirat unterbreitet wird, muss mehrheitlich vom Fachbeirat bestätigt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Kommissionsvorsitzenden. 


(5) Ablehnungsgründe für Anträge sind auf jeden Fall Zielsetzungen, die mit den Aufgaben

und Zielen der DGHT/AG ARK unvereinbar sind. Werden später Vorkommnisse bekannt, die

gegebenenfalls das Ansehen der DGHT schädigen, sind bereits gezahlte Fondsmittel

erstattungspflichtig.


§ 8 Veröffentlichung der fondsgeförderten Projektergebnisse

(1) Wie die Ausschreibung, so erfolgt auch die jährliche Bekanntgabe der vergebenen

Fondsmittel für die einzelnen Projekte mit ihren Bearbeitern durch den

Kommissionsvorsitzenden in „elaphe“.

(2) Die Publikation zumindest relevanter Teile der Ergebnisse fondsgeförderter Projekte

muss im Rahmen der AG-ARK-Tagung inklusive einer ausführlichen Zusammenfassung im Tagungsband erfolgen. Umfangreiche akademische Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen usw.) müssen gegebenenfalls in Form und Umfang angepasst werden. Da die DGHT über keine eigenen tiermedizinischen Fachzeitschriften verfügt, soll die

Originalarbeit in einer externen Spezialzeitschrift veröffentlicht und gleichzeitig eine

allgemein verständliche Version der Publikation für „elaphe“ eingereicht werden. Bereits im Förderantrag muss die angestrebte Plattform zur Veröffentlichung genannt sein. Über die Art und Weise der Publikation verständigt sich der jeweilige Kommissionsvorsitzende mit dem

Koordinator/Koordinatorin der AG ARK der die Festlegung dem DGHT Präsidium zur Genehmigung unterbreitet. 

(3) Erfüllt ein Begünstigter seine Pflicht zur Rechenschaftslegung über sein Projekt in der

vereinbarten Weise nicht termingerecht, ist er nach Maßgabe des Fachbeirates für die

in Anspruch genommenen Mittel ersatzpflichtig. Im Falle des Scheiterns eines geförderten

Projektes aus Gründen, die nicht im Verschulden des Begünstigten liegen, muss der

Begünstigte die Gründe durch eine Stellungnahme in „elaphe“ erläutern